AGB

Vorbemerkungen:
PITD – Frank Petruschke IT & Drucklösungen (im folgenden „PITD“ genannt) erbringt Lieferungen und Leistungen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eingeschlossen hierin sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reparaturarbeiten.
Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn diese schriftlich durch PITD bestätigt wurden und Bestandteil der Auftragsbestätigung oder gesondert, bezogen auf den jeweiligen Auftrag, schriftlich bestätigt sind.
Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn PITD diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Spätestens mit der Annahme der Auftragsbestätigung bzw. Lieferung und Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PITD als vom Kunden bzw. Käufer angenommen.

§ 1 Angebot und Lieferung
1.1 Angebote sind stets freibleibend. Der Zwischenverkauf bleibt hierbei immer vorbehalten und getroffene Vereinbarungen werden erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung rechtswirksam.
1.2 Alle aus Verkaufshilfen entnommenen Daten, Maße, Qualität und Beschaffenheit sind ohne Gewähr und unterliegen einer industriellen Fertigung, beinhalten handelsüblich zumutbare Abweichungen, Toleranzen und Farbabweichungen. Dies berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
1.3 Technische Änderungen und Verbesserungen durch den Hersteller sind jederzeit möglich und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
1.4 Alle Lieferungen und Leistungen sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug fällig.
§ 2 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
2.1 Alle Preisangaben gegenüber Endverbrauchern verstehen sich in Euro (€) und gelten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2.2 Aufträge können grundsätzlich nach Projektfortschritt berechnet.
2.3 Als Zahlungsbedingung gilt das auf der Rechnung von PITD ausgewiesene Zahlungsziel. Erst mit dem Tag der Bankgutschrift des gesamten Rechnungsbetrages gilt die Forderung als erfüllt.
2.4 PITD ist berechtigt bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5% zu berechnen.
2.5 Bei Verzug ist PITD berechtigt 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu berechnen.
2.6 Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug so ruht das Recht Soft- und Hardware zu nutzen.
§ 3 Kontokorrent-Eigentumsvorbehalt
3.1 PITD behält sich das Eigentumsrecht an dem Liefergegenstand vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von PITD in eine laufende Rechnung aufgenommen, saldiert und anerkannt sind.
3.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, kann PITD auf die Herausgabe des Liefergegenstandes bestehen. Die Höhe der Gutschrift wird von PITD für den Liefergegenstand auf max. 50% des Lieferwertes begrenzt. In der Rücknahme, sowie die Pfändung des Gegenstandes durch PITD, sofern nicht ein entgeltlicher Zahlungsaufschub oder sonstige Finanzierungshilfe Anwendung findet, liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dies von PITD ausdrücklich schriftlich erklärt wird.
3.3 Bei Pfändung oder sonstige Eingriffe Dritter ist PITD sofort schriftlich zu benachrichtigen.
§ 4 Liefertermin, Verzug bei der Leistungserbringung
4.1 Ist der Liefertermin nicht ausdrücklich mit Datum angegeben, so gilt dieser Termin zuzüglich 30 Tage als vereinbart. Erst dann kann der Auftraggeber unter Einhaltung der gesetzlichen Regelung eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.
4.2 Verzögert sich die Lieferung, ohne das PITD dies zu vertreten hat, dann kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Lieferung verlangen. Erhöht sich hierdurch der Aufwand für PITD, so kann die Vergütung des Mehraufwandes dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
4.3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen PITD auch wenn diese beim Lieferanten bzw. Zulieferer entstehen, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behebung zuzüglich einer angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Vertragsbestandteiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
§ 5 Mängelrügen
5.1 Offen zu Tage tretende Mängel müssen unverzüglich bei der Anlieferung dem Anlieferer angezeigt und schriftlich festgehalten werden, spätestens jedoch am darauffolgenden Werktag PITD schriftlich per E-Mail oder Fax vorliegen.

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5.2 Andere Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden. Bei begründeten Mängelrügen ist PITD zunächst berechtigt, Nachbesserungen vorzunehmen oder Ersatz zu liefern. Schlagen die Nachbesserungen oder die Ersatzlieferung fehl oder werden sie nicht in angemessener Frist von 30 Werktagen nach Eingang der Mängelrüge erbracht oder wird sie schriftlich verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen, oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserungen gelten als fehlgeschlagen, wenn 2 Nachbesserungsversuche erfolglos durchgeführt wurden.
5.3 Bei Mängelrügen ist die Ware kostenfrei in die Geschäftsräume von PITD zu liefern oder zu versenden. Grundlegend gilt, dass zugesicherte Eigenschaften nur dann vorliegen, wenn diese schriftlich von PITD bestätigt sind.
5.4 Schadenersatz wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit PITD oder den Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird.
§ 6 Gewährleistung / Garantie
6.1 Die gesetzliche Gewährleistung ist durch das BGB geregelt. Bei Gebrauchtwaren gilt eine Gewährleistung von 12 Monaten als vereinbart.
6.2 Von der Gewährleistung sind grundsätzlich Verbrauchsartikel wie Batterien, Farbbänder, Tinte, Toner, Papier etc. ausgenommen. Dies gilt auch für Verschleißteile wie Druckköpfe, Datenträger, Gummiwalzen usw..
6.3 Ferner sind ausgeschlossen, Schäden durch falsche oder unsachgemäße Behandlung, falsche Bedienung oder höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, Überbeanspruchung, nichtbestimmungsgemäßer Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung oder chemische Einflüsse.
6.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer nicht durch den Hersteller genehmigte Zusatzgeräte, Verbrauchsmaterialien oder Reparaturen durch Personal vornehmen lässt, dass nicht der Hersteller autorisiert hat, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die auftretende Störung oder der bestehende Fehler hierfür nicht ursächlich ist. Erlischt die Gewährleistung, ist der Käufer zur Kostenerstattung der Störungs- bzw. Fehlerbeseitigung verpflichtet.
6.5 Die Garantie beträgt 12 Monate ab Kaufdatum und ist durch den Käufer nachzuweisen. Regelung der Hersteller-Garantie bleiben unberührt.
§ 7 Haftung und Schadenersatz
7.1 PITD stellt dem Käufer alle Leistungen und Waren frei von Rechten Dritter zur Verfügung, die deren Nutzung einschränken. PITD stellt den Käufer von Schadenersatzansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen frei. Macht ein Dritter dem Käufer gegenüber solche Rechte geltend, so wird PITD hierüber unverzüglich benachrichtigt. Er überlässt es dann PITD soweit wie zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren.
7.2 Wird PITD die Erfüllung des Vertrages vor Gefahrübertragung infolge unvorhergesehener Hindernisse ganz oder teilweise unmöglich, so kann der Käufer bei gänzlicher Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten, wobei beidseitig erbrachte Leistungen zu erstatten sind, bei teilweiser Unmöglichkeit kann eine angemessene Minderung verlangt werden.
7.3 Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden sei durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden. Diese Beschränkung erstreckt sich in gleichem Umfang auch auf die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von PITD.
7.4 Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
7.5 PITD haftet nur für die Schadenersatzansprüche die durch die Betriebshaftpflichtversicherung von PITD gedeckt werden.
§ 8 Datenschutz
8.1 PITD beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Angaben aus dem Vertrag gespeichert werden und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung des Auftrages notwendig ist, sowie zu betrieblichen und statistischen Auswertungen von PITD erforderlich ist.
8.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, daß eine Bonitätsprüfung vorgenommen wird und Daten einer nicht vertrauensgemäßen Abwicklung weitergegeben werden. Schutzwürdige Belange des Auftraggebers werden hierdurch nicht beeinträchtigt oder verletzt.
§ 9 Schriftform, Gerichtsstand
9.1 Dieser Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform. Es gelten immer die Allgemeine Geschäftsbedingungen in der neuesten Fassung.
9.2 Als Erfüllungsort gilt der Geschäftssitz von PITD in Grevenbroich, Talstraße 114 als vereinbart.
9.3 Wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Neuss Gerichtsstand.
§ 10 Sonstige Regelungen
10.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht; Bestimmungen des EG- und UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
10.2 PITD behält sich das Recht vor, Forderungen an eine Factoring abzutreten. Dies bedarf keiner gesonderten Anzeige.
10.3 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht beeinträchtigt.